Kosten

Kosten

Die Achtsamkeits Basierte Kognitive Therapie wird durch Ihre gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ebenso verhält es sich mit der Kombination aus Achtsamkeits Basierter Kognitver Therapie und Einzelpsychotherapie oder einer Einzeltherapie allein. Sollten Sie in einer Einzelpsychotherapie mit der Ausrichtung Verhaltenstherapie in den letzten zwei Jahren mit weniger als 60 h durchgeführt haben, kann im Anschluss daran der Achtsamkeitskurs bei der Krankenkasse beantragt werden. Nach einer tiefenpsychologischen oder anlaytischen Psychotherapie kann ebenfalls bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden. Sollten Sie sich aktuell in einer Einzelpsychotherapie Ausrichtung Verhaltenstherapie befinden, kann seit Ende 2015 gleichzeitig dazu im Rahmen einer sog. Kombinationsbehandlung an dem Achtsamkeittraining teilgenommen werden. Fragen können in einem Telefonat in der Regel schnell geklärt werden.

Die Kosten werden von den Privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Häufig muss ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Bitten Sie Ihre Beihilfestelle oder private Krankenkasse Ihnen ein entsprechendes Formular zuzusenden und bringen Sie es möglichst zum Erstgespräch mit. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Vertragsbedingungen zur Zahl der Psychotherapiestunden bei Ihrer PKV.

Für Selbstzahler wird die Gruppentherapie und das halbstündige Vorgespräch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Für Selbstzahler mit geringem Einkommen (z.B. Hartz VI) ist es gegebenfalls möglich eine veringerte Kursgebühr zu vereinbaren.

Bei Terminen in der Psychiatrischen Privatsprechstunde wird nach GOÄ  abgerechnet.

Die Verhaltenstherapie, Einzelpsychotherapie, die durch die angestellte Psychologische Psychotherapeutin Fr. K. Thormählen durchgeführt wird, wird nach GOÄ abgerechnet. Die Kosten werden von den Privaten Krankenkassen und der Beihilfe in der Regel übernommen. Häufig muss ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Bitten Sie Ihre Beihilfestelle oder private Krankenkasse Ihnen ein entsprechendes Formular zuzusenden und bringen Sie es ggf. zum Erstgespräch mit. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die Vertragsbedingungen zur Zahl der Psychotherapiestunden bei Ihrer PKV. Ebenso kann über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren bei der Gesetzlichen Krankekasse vorgegangen werden. Hierzu müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, die Sie  gerne in einem Telfonat mit Fr. Dipl.-Psych. Thormählen und einem anschließenden probatorischen Termin bei Dr. med. Thormählen erklärt bekommen. Hierdurch können Sie Ihre Wartezeit auf eine Therapie erheblich verkürzen.